
Selbstverpflichtung gegenüber unseren Mandanten
Seit der Gründung des Büros im Jahr 1830 stellt die Etude Généalogique Andriveau das umfangreiche Wissen und die gesammelte Erfahrung in den Dienst seiner Mandantinnen und Mandanten. Sorgfältigkeit, Genauigkeit und das Ziel, beste Arbeitsergebnisse zu erzielen sind die Grundprinzipien unserer Arbeitsweise. Wir halten unsere Mandantinnen und Mandanten regelmäßig über den Fortschritt der Recherchetätigkeiten informiert. Wir verpflichten uns, sämtliche notwendigen Bescheinigungen und insbesondere eine genealogische Aufstellung zu erstellen, die die Erbeigenschaft belegen. Mit der Unterzeichnung der Urkunde zum Nachweis des Erbrechts bescheinigt unser Büro die Richtigkeit der Informationen und übernimmt die Verantwortung für die Feststellung des Erbrechts.
Selbstverpflichtung gegenüber den Erben
Die erbenden Personen beauftragen uns mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Auskunft über die Erbansprüche und der Erteilung einer Vollmacht, die Erbschaft in ihrem Namen abzuwickeln. Unser Büro verpflichtet sich, die Interessen der erbenden Personen in der Abwicklung des Nachlasses bestmöglich zu vertreten.
Unsere Mandantinnen und Mandanten halten wir über die jeweiligen Etappenschritte in der Abwicklung des Nachlasses informiert und beraten grundlegende Entscheidungen mit ihnen (zum Beispiel den Verkauf von unbeweglichen Gütern).