Wer kann uns beauftragen?

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WANN SOLLTE MAN EINEN GENEALOGEN BEAUFTRAGEN?

Der Erbschaftsgenealoge ist ein juristischer Fachmann, der in Artikel 36 des Gesetzes Nr. 2006-728 vom 23. Juni 2006 definiert wird.

Jede Person, die ein direktes und berechtigtes Interesse an der Identifizierung der Erben oder an der Regelung des Nachlasses hat, kann einen Erbschaftsgenealogen beauftragen.

Notare

Nach dem Tod einer Person, deren Nachkommenschaft nur teilweise oder unbekannt zu sein scheint, können Notare einen Erbschaftsgenealogen damit beauftragen, den Nachlass zu vervollständigen oder zu ermitteln.

Unsere Aufgabe ist es dann, nach Vermächtnisnehmern oder deren Rechtsnachfolgern zu suchen und diese zu identifizieren.

Wenn es testamentarische Verfügungen gibt, können Notare uns auch damit beauftragen, zu überprüfen, ob es keine pflichtteilsberechtigten Erben gibt.

Notare können uns auch beauftragen, den oder die Eigentümer eines Grundstücks oder Gebäudes zu ermitteln, das von einer anderen Person erworben werden soll.

VERWALTER VON WOHNUNGSEIGENTUM

Wenn ein Miteigentümer ohne bekannte Erben stirbt, kann dies schnell nachteilige Folgen für das gesamte Miteigentum haben: unbezahlte Kosten, die von den Miteigentümern getragen werden, leerstehende Immobilien, mangelnde Instandhaltung, Sicherheitsprobleme und/oder illegale Besetzungen…

Die Verwalter haben dann die Möglichkeit, uns mit der Suche nach den rechtmäßigen Erben zu beauftragen. Dieser Schritt ist für die Eigentümergemeinschaft kostenlos und ermöglicht es ihnen, die Kosten für die Eigentümergemeinschaft schneller einzutreiben, Gläubiger zu bezahlen und die Immobilie zu verkaufen, wenn sie dazu berechtigt sind.

Dieser Schritt kann auch nach dem Tod eines Miteigentümers eingeleitet werden, selbst wenn die France Domaine bereits kontaktiert wurde.

ANWÄLTE

RECHTSANWALT FÜR WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wenn ein Rechtsanwalt einen Miteigentums- oder Vermögensverwalter berät oder wenn sein Mandant Gläubiger einer verstorbenen Person ohne bekannte Erben ist, muss er nicht die Domänenverwaltung ernennen lassen. Rechtsanwälte können uns beauftragen, die Erben ausfindig zu machen und dann den Nachlass beim Notar zu regeln. Auf diese Weise können sie unbezahlte Nebenkosten schnell eintreiben. Dieses Vorgehen ist für ihre Mandanten kostenlos, da unser Honorar vom Anteil der Erben abgezogen wird.

RECHTSANWALT FÜR FAMILIENRECHT

Wenn ein Anwalt der Korrespondent eines Kollegen im Ausland ist, kann er uns bitten, nach Erben zu suchen, um den Nachlass in Frankreich oder über unsere Grenzen hinaus zu regeln.

RECHTSANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT

Wenn ein Anwalt als Berater eines Bauträgers fungiert, kann er uns beauftragen, nach den Eigentümern oder Erben eines Grundstücks zu suchen, das Teil eines Erschließungsprojekts ist.

 

VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN

Das Gesetz vom 13. Juni 2014, das sogenannte Eckert-Gesetz, verpflichtet die Versicherungen seit dem 1. Januar 2016 dazu, nachrichtenlose Lebensversicherungsverträge zu erfassen, um den Inhaber systematisch an ihre Existenz zu erinnern.

Versicherungsgesellschaften wenden sich an uns, um nach den Begünstigten von nachrichtenlosen Lebensversicherungsverträgen zu suchen, bevor diese an die Caisse des Dépôts et Consignations überwiesen werden. Wir sichern die Verteilung der Gelder ab, indem wir bescheinigen, dass kein Erbe vergessen wurde.

Mithilfe der von uns übergebenen Ahnentafel, die den Erbgang bescheinigt und die Kontaktdaten der Erben enthält, können die Versicherungsgesellschaften einen privilegierten Kontakt zu jedem Erben oder Begünstigten aufrechterhalten.

FINANZIELLE EINRICHTUNGEN

Das Gesetz vom 13. Juni 2014, das sogenannte Eckert-Gesetz, verpflichtet Banken seit dem 1. Januar 2016 dazu, inaktive Bankkonten und nachrichtenlose Lebensversicherungsverträge zu erfassen, um deren Inhaber systematisch an ihre Existenz zu erinnern.

Nachlassämter können Schwierigkeiten haben, die Berechtigten von Konten verstorbener Personen ausfindig zu machen.

Finanzinstitute wenden sich an uns, um:

  • nach den Begünstigten der nachrichtenlosen Vermögenswerte zu suchen, bevor diese an die Caisse des Dépôts et des Consignations überwiesen werden.
  • die rechtmäßigen Inhaber dieser nachrichtenlosen Konten und Vermögenswerte zu finden.

Durch die Erstellung einer Ahnentafel, die den Erbgang bescheinigt und die Kontaktdaten der Erben enthält, bleiben die Finanzinstitute in engem Kontakt mit jedem Erben oder Begünstigten.

Insolvenzverwalter

Die Ernennung eines Insolvenzverwalters zur Verwaltung von Nachlässen in Schwierigkeiten oder zur Regelung komplexer Rechtssituationen geht in vielen Fällen mit der Notwendigkeit einher, die Dienste unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen, um nach Erben, Miterben oder deren Rechtsnachfolgern zu suchen.

Insolvenzverwalter wenden sich an uns, um:

  • den Nachlass von einem Notar abwickeln lassen, nachdem die Gläubiger ausgezahlt wurden.
  • den Verkauf einer Immobilie zu ermöglichen, sobald die Erben oder Miterben ausfindig gemacht worden sind.

GERICHTLICHE BEVOLLMÄCHTIGTE ZUM SCHUTZ DER VOLLJÄHRIGEN

Beim Tod eines geschützten Volljährigen ohne bekannte Erben kann auf Antrag des Rechtsvertreters beim zuständigen Amtsgericht ein Suchauftrag ausgestellt werden.

Dank unserer Intervention und der Erstellung einer vollständigen Ahnentafel kann der Nachlass schneller geregelt werden.

Unsere Intervention kann auch im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie erforderlich sein. Es kann nämlich sein, dass sich der unter Schutz stehende Volljährige mit einem Dritten oder einem Teil seiner Familie in ungeteilter Erbengemeinschaft befindet. Daher sollte vor dem Verkauf der Immobilie nach diesen Personen gesucht werden.

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LOKALE BEHÖRDEN

Das Vorhandensein von leerstehenden und herrenlosen oder von ihren Eigentümern verlassenen Gütern auf dem Gebiet einer Gemeinde kann zu Schwierigkeiten führen: Das Gebäude kann die Nachbarschaft belästigen, verfallen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Das Gesetz vom 13. August 2004 (Art. 713 des Zivilgesetzbuchs) überträgt die Aufgabe, die Eigentümer von leerstehenden und herrenlosen Gütern zu finden, auf die Gemeinden, in denen sie sich befinden. Aus diesem Grund können diese Güter in den Gemeindebesitz aufgenommen werden. Es muss jedoch eine vorherige Untersuchung durchgeführt werden, um den Eigentümer und/oder seine Rechtsnachfolger zu ermitteln.

Wir führen die Nachforschungen durch, um die Anspruchsberechtigten zu finden, ohne dass Ihre Gemeinde zur Zahlung irgendeiner Summe herangezogen wird. Unsere Kanzlei wird aus dem Anteil bezahlt, der den Erben beim Verkauf von Immobilien zusteht.

PRIVATPERSONEN

Jede Privatperson kann sich an einen Erbschaftsgenealogen wenden, entweder um ihre Erbenstellung zu beweisen oder als vermeintlicher Erbe, um nach Miterben zu suchen.

Privatpersonen können sich an uns wenden, um ihre eigenen Erbrechte überprüfen oder bestätigen zu lassen. Dies kann im Rahmen eines Nachlasses geschehen, der nach dem Tod eines nahen Verwandten eröffnet wurde. Es kann sich um Immobilien oder bewegliches Vermögen (z. B. Bankkonten) handeln, von dem die Person glaubt, es zu besitzen.

Privatpersonen können uns auch in anderen Situationen beauftragen: beim Tod eines Mitinhabers, dessen Rechtsnachfolger sie nicht kennen, oder wenn sie Eigentümer einer Immobilie sind, deren Mieter stirbt, ohne dass ein Erbfall eingetreten ist.

BAUTRÄGER

Im Rahmen eines zukünftigen Projekts kann es für Bauträger schwierig sein, die Eigentümer oder Erben eines Grundstücks zu ermitteln. Sie wenden sich dann an uns, wie viele andere Baufachleute auch.

Mithilfe unseres Grundstücksforschungsdienstes können wir den Eigentümer mit Sicherheit identifizieren. Wir suchen dann nach seinen Erben, die wir beim Verkauf des Grundstücks vertreten können.