Unsere Verpflichtungen

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Die vom Berufsstand festgelegten ethischen Regeln sind streng. Unsere Rolle als Sachverständige verpflichtet uns sowohl gegenüber unseren Auftraggebern als auch gegenüber den Erben, die wir vertreten.

Verpflichtung gegenüber den Auftraggebern

Das Archives généalogiques Andriveau verpflichtet sich, ihr Fachwissen in den Dienst derjenigen zu stellen, die sie beauftragt haben. Unsere Kanzlei achtet darauf, ihre Mandanten über den regelmäßigen Fortschritt ihrer Erbenermittlungsarbeiten. zu informieren. Sie verpflichtet sich, alle erforderlichen Nachweise vorzulegen, die die Eigenschaft der Erben belegen, insbesondere durch Vorlage einer Ahnentafel.

Mit der Unterzeichnung des Erbscheins bestätigt sie und übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihr ausgestellten Erbfolge.

Verpflichtung gegenüber den Erben

Durch die Unterzeichnung des Nachlassoffenbarungsvertrages und einer Vollmacht ermächtigen uns die Erben, den Nachlass in ihrem Namen zu regeln. Die Kanzlei verpflichtet sich, die Interessen der Erben während der gesamten Abwicklung des Nachlasses bestmöglich zu vertreten. Da die Kanzlei Bevollmächtigte der Erben ist, bezieht sie diese in alle wichtigen Phasen der Nachlassabwicklung und in jede wichtige Entscheidung, die sich daraus ergibt, mit ein.-

Berufsethik

Seit 1947 gehören wir zu den Gründungsmitgliedern der Chambre des Généalogistes successoraux de France. Diese setzt sich aus fast 30 Kanzleien zusammen und ist die älteste repräsentative Instanz des Berufsstandes.

Wir sind auch Mitglied von Généalogistes de France, die 95% des Berufsstandes vertreten. In dieser Eigenschaft ist unsere Kanzlei seit 2013 Mitunterzeichner der Deontologie-Charta, die die Verpflichtungen, Werte sowie die Handlungsgrundsätze unseres Berufsstandes bekräftigt. Mit dieser Charta verpflichten wir uns als Berufsgenealogen, bei der Ausführung der uns anvertrauten Aufträge mit Sorgfalt vorzugehen. Wir setzen alle intellektuellen und technischen Mittel ein, die für die Erfüllung unserer Aufträge nützlich und notwendig sind. Wir bemühen uns durch unser Verhalten, das beste Bild des Berufsstandes zu präsentieren und ihn ehrenhaft zu vertreten.

Unsere Garantien

Rechtssicherheit

Die Unterzeichnung des Nachlassoffenbarungssvertrags durch den Erben und die Kanzlei Andriveau ist für beide Parteien bindend. Dieser Vertrag ist für den Erben eine Garantie für absolute Rechtssicherheit. Er besagt insbesondere, dass die Kanzlei alle von ihr vorgestreckten Kosten übernimmt und die Erben somit keinen Betrag vorstrecken müssen. Die Kanzlei kümmert sich persönlich um alle Nachlassdefizite, die nach der Abwicklung des Nachlasses entstehen könnten. Der Vertrag legt auch unser Honorar fest, das sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben richtet. Es handelt sich um einen Prozentsatz des Nettovermögens des Erbanteils des Erben. Es werden keine weiteren Beträge verlangt.

Haftpflichtversicherung & finanzielle Garantie

Die Kanzlei Andriveau  hat eine Haftpflichtversicherung, die die Akten abdeckt, und eine finanzielle Garantie abgeschlossen. Letztere wird jedes Jahr nach Vorlage einer Bescheinigung über die Vertretung der Gelder erbracht.

Versicherer: MMA IARD SA – 14 boulevard Marie et Alexandre Oyon, 72030 Le Mans CEDEX 9 – Berufshaftpflichtversicherung Vertragsnummer: 127120692

Versicherer: MS AMLIN INSURANCE SE – 22 rue Marie-Georges Picquart, 75017 Paris –  Finanzielle Garantie Vertragsnummer: 2018PFC007

Banksicherheit

Die Kanzlei Andriveau ist Partner der französischen Bank Caisse des Dépôts et Consignations. Dank dieser privilegierten Partnerschaft arbeitet unsere Kanzlei mit demselben Bankinstitut zusammen wie alle französischen Notare und Ministerialbeamten. Die Kanzlei Andriveau  verfügt über ein „Drittkonto“, um die für die vertretenen Erben bestimmten Beträge entgegenzunehmen.

Schutz personenbezogener Daten (DSGVO)

Die Kanzlei Andriveau muss im Rahmen der Aufgaben, für die es beauftragt wurde, täglich personenbezogene Daten verarbeiten. Die Kanzlei hat daher einen Datenschutzbeauftragten (DPO) ernannt. Weitere Informationen finden Sie in unseren rechtlichen Hinweisen.

KONTROLLEN

Kontrollen werden jährlich von der Instanz Généalogistes de France und von KPMG, einem unabhängigen externen Rechnungsprüfer, durchgeführt.

Vermittlung nach einem Streitfall

Für jede Beschwerde müssen Sie sich zuvor per E-Mail, Telefon oder Post an die Kanzlei Andriveau wenden, und zwar unter den Kontaktdaten, die Sie unter Unsere Niederlassungen finden. Für den Fall, dass die oben vorgeschlagene Abhilfe nicht zu einer Einigung geführt hat, die den Streitfall lösen könnte, oder wenn innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erfolgt, und nur in diesen Fällen, wird der Erbe darüber informiert, dass er sich kostenlos an den Verbrauchervermittler wenden kann, der für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag zuständig ist:

Per Post an:

  • Herr Gérard Gaucher
    Verbraucherschlichter bei der Union Généalogistes de France und der professionellen Genealogie.
    51, chemin des Grands-Moulins
    69400 GLEIZÉ

Auf der Website des Vermittlers sind auch alle Informationen über die Schlichtung zu finden.

Den Vertragsparteien bleibt es freigestellt, die Inanspruchnahme der Schlichtung zu akzeptieren oder abzulehnen, sowie im Falle der Inanspruchnahme der Schlichtung die vom Schlichter vorgeschlagene Lösung zu akzeptieren oder abzulehnen.